FRAUENHEILKUNDE
Gesetzlich versicherte Patientinnen ("Kassenpatientinnen")
Die Praxis steht Patientinnen aller Kassen offen, die Abrechnung für alle üblichen Leistungen erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Frauenärztliche Wunschleistungen (z.B. Vorsorgeultraschall oder Einlage einer Verhütungsspirale) können in der Praxis bar, in Ausnahmefällen auch per Überweisung, bezahlt werden. Sie erhalten eine Rechnung nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Privatpatientinnen
Privatpatientinnen erhalten eine Rechnung nach der GOÄ, die von den privaten Kassen erstattet wird.
CHINESISCHE MEDIZIN UND AKUPUNKTUR
Die Behandlung mit Chinesischer Medizin und Akupunktur steht Männern und Frauen offen.
Alle Patienten erhalten eine detaillierte Rechnung nach der GOÄ, die per Überweisung oder in bar in der Praxis beglichen werden kann.
Eine Abrechnung oder Erstattung der Behandlung mit Chinesischer Medizin durch die gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich. Einige Privatkassen erstatten die Behandlung mit Chinesischer Medizin und mit Akupunktur. Auf Wunsch erstelle ich einen individuellen Behandlungsplan zu Klärung der Kostenerstattung.