Wahlleistung

Als Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie alle notwendigen medizinischen Leistungen, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe medizinisch sinnvoller Untersuchungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Diese „Wahlleistungen“ dürfen nicht über die Versichertenkarte abgerechnet werden, sondern müssen Ihnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt werden. Über die Kosten der Untersuchungen werden Sie in der Praxis informiert.